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Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurz „ASFINAG“) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://shop.asfinag.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen)
    Semantische Strukturen wie Listen oder Überschriften sind nicht durchgehend konsistent umgesetzt. Beispielsweise sind visuelle Listen nicht als solche ausgezeichnet, und Überschriften folgen nicht der logischen Reihenfolge. Tabs werden teilweise als einfache Radiobutton-Listen dargestellt.
  • Erfolgskriterium 1.3.2 (Sinnvolle Reihenfolge)
    Die Reihenfolge der Inhalte im DOM weicht stellenweise von der visuellen Darstellung ab, z.B. im Hero-Bereich. Dies kann zu Orientierungsschwierigkeiten bei assistiven Technologien führen.
  • Erfolgskriterium 1.3.3 (Sensorische Eigenschaften)
    Unterscheidungen, z.B. auf Karten zwischen unterschiedlichen Mautarten, werden hauptsächlich durch Farbe unterschieden. Dies ist für Nutzer:innen mit Farbsehschwäche nicht zugänglich.
  • Erfolgskriterium 1.4.1 (Benutzung von Farbe)
    Die Unterscheidung zwischen „Digitaler Vignette“ und „Digitaler Streckenmaut“ erfolgt ausschließlich durch Farbgebung ohne weitere Kennzeichnung.
  • Erfolgskriterium 1.4.3 (Minimaler Kontrast)
    Einzelne Textelemente, z.B. im Footer oder in Buttons wie „Jetzt kaufen“, erreichen teilweise nicht das optimale Kontrastverhältnis.
  • Erfolgskriterium 1.4.10 (Automatischer Umbruch)
    Bei Vergrößerung der Ansicht (z.B. 400% Zoom) kommt es teilweise zu horizontalem Scrollen, da Inhalte nicht responsiv dargestellt werden.
  • Erfolgskriterium 1.4.11 (Nicht-Text-Kontrast)
    Bestimmte grafische Bedienelemente und Fokuszustände (z.B. Warenkorb, Footer-Icons) weisen nicht das erforderliche Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
  • Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastaturbedienung)
    Einige interaktive Komponenten, wie Karten oder modale Dialoge, weisen Einschränkungen bei der Tastaturbedienung auf.
  • Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke überspringen)
    Sprunglinks (z.B. „Zum Hauptinhalt“) sind nicht durchgängig sichtbar oder konsistent funktional.
  • Erfolgskriterium 2.4.3 (Fokus-Reihenfolge)
    Nach dem Öffnen eines Dialogs ist der Fokus nicht immer korrekt eingeschränkt des Dialogbereichs und kann ungewollt auf Hintergrundinhalte springen.
  • Erfolgskriterium 2.4.7 (Fokus sichtbar)
    Der Fokusindikator ist an einigen Stellen entweder nicht sichtbar oder weist zu wenig Kontrast auf.
  • Erfolgskriterium 3.3.2 (Beschriftungen oder Anleitungen)
    Einzelne Formularfelder, z.B. die Sprachwahl, sind nicht immer klar oder vollständig beschriftet.
  • Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert)
    Einige Schaltflächen (z.B. Löschen-Symbol im Warenkorb) sind nicht in jedem Fall programmatisch ausreichend beschriftet und sind für Screenreader nicht eindeutig identifizierbar.
  • Erfolgskriterium 4.1.3 (Statusmeldungen)
    Wichtige Statusänderungen, wie z.B. das Entfernen eines Artikels aus dem Warenkorb, werden von Screenreadern nicht in jedem Fall automatisch erfasst.

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte oder Komponenten und Dienste von Dritten, beispielsweise Verlinkungen zu Zahlungsanbietern, oder anderen Drittfirmen, die nicht im Einflussbereich der ASFINAG liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Mai 2025 erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurde die gesamte Website https://shop.asfinag.at/. Einzelne Seiteninhalte werden von der Redaktion vor der Veröffentlichung regelmäßig geprüft

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info-shop@asfinag.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf shop.asfinag.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren